Günstiger Strom und Wertzuwachs der Immobilie.

PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern werden durch lokalen Stromverkauf rentabel

Der PV-Strom wird ohne Netzentgelte direkt von den Stromnutzenden vor Ort verbraucht – benötigter Reststrom kommt aus dem Netz.

Stromnutzende der Immobilie profitieren gleichzeitig von günstigen Preisen und nachhaltiger grüner Energie.

Die Planung, Umsetzung, und den Betrieb bieten wir als komplette Serviceleistung an, sodass sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Noch keine PV-Anlage? Auch hier können wir gerne unterstützen!

Vorteile

Beitrag zum Umweltschutz

PV-Anlagen tragen aktiv zum Umweltschutz bei, indem sie saubere, erneuerbare Energie erzeugen

Schnelle Amortisation

Mieterstrom bietet mit direktem Stromvertrieb an die lokalen Verbraucher höhere Erlöse als eine Volleinspeisung

Attraktivität für Mieter

PV-Anlagen tragen aktiv zum Umweltschutz bei, indem sie saubere, erneuerbare Energie erzeugen

Einfache Umsetzung

Integration in bestehende Anlagen, innovative Messungen und eine voll digitale und automatisierte Abrechnung

Pakete

Flexible Lösungen für Ihre Ansprüche - von Full-Service bis zur White-Label-Lösung.

Komfort

Rundum sorglos Paket - wir mieten das Dach und kümmern uns um alles Weitere.

Service

Wir setzen mit ihrer PV-Anlage Mieterstrom in der Immobilie um.

Support

Mieterstrom als White-Label - in ihrem Auftrag und Namen.

Wie funktioniert Mieterstrom?

  • Der PV-Strom wird direkt im Wohngebäude oder in unmittelbarer Nähe durch eine Photovoltaikanlage erzeugt und ohne Umweg über das öffentliche Netz direkt an die Stromnutzer im Gebäude geliefert. Die Verbräuche werden über ein Messsystem erfasst und monatlich verbrauchsgenau abgerechnet.

  • Stromnutzende haben die Möglichkeit am Mieterstrom zu partizipieren, indem sie einen Mieterstromvertrag mit dem Energiedienstleister der Liegenschaft abschließen. Dieser beinhaltet die Lieferung von verfügbarem PV-, sowie von Netzstrom. Sollte sich eine Partei gegen Mieterstrom entscheiden, kann sie den Energieversorger weiterhin frei wählen.

  • Der Energiedienstleister, also Kuna, wird zum neuen, lokalen Stromanbieter für die Mieterstromteilnehmer. Das beinhaltet die technische Umsetzung inkl. der Marktkommunikation und allen Meldepflichten. All das deckt unsere Leistung ab.

Unser Leistungen

Die Umsetzung eines Mieterstromprojektes ist technisch anspruchsvoll, abstimmungsintensiv und  bringt auch im laufenden Betrieb erheblichen administrativen Aufwand mit sich. Damit sie sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernehmen wir alle Aufgaben im Full-Service.

Beratung

  • Analyse der technischen Infrastruktur

  • Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit

PV-Anlage

  • Planung von PV-Anlage anlagen

  • Installation von PV-Anlagen zusammen mit Partnern

Umsetzung

  • Abstimmung mit Marktteilnehmern

  • Technische Umrüstung vor Ort

Betrieb

  • Verträge mit Stromnutzenden

  • Erfassung der Stromverbräuche

  • Abrechnung

Schritte zum Mieterstrom

  • 1. ANFRAGE

    Schicken sie uns ihre Anfrage und wir prüfen die Machbarkeit in einem gemeinsamen unverbindlichem Gespräch.

  • 2. ANGEBOT

    Basierend auf den ersten Angaben geben wir ein erstes indikatives Angebot ab.

  • 3. BESICHTIGUNG

    Falls notwendig besichtigen wir das Objekt, um vor Ort die letzten Details zu prüfen.

  • 4. UMSETZUNG

    Wir erstellen ein verbindliches Angebot und setzen das Vorhaben gemeinsam mit unseren Partnern um.

Häufig gestellte Fragen von Mietenden

  • Die Nutzung von lokal, z.B. auf dem Hausdach, produziertem Solarstrom ohne Netzdurchleitung.

  • Die hauseigene PV-Anlage erzeugt und liefert normalerweise nicht zu jeder Zeit die benötigte Strommenge. Daher steht wie gewohnt zusätzlicher Strom aus dem Stromnetz zur Verfügung.

    Für diesen Zusatzstrom kauft die Kuna GmbH zusätzlichen Strom bei einem anderen Energieversorgungsunternehmen.

    Als Mieter musst Du daher keinen weiteren Energieliefervertrag mit einem anderen Lieferanten als der Kuna GmbH abschließen.

  • Dein alleiniger Vertragspartner, dein neuer Stromanbieter, ist die Kuna GmbH.

  • Kostenbestandteile des Mieterstroms sind insbesondere Beschaffungs-/Produktionskosten, Messstellenbetrieb und Mehrwertsteuer.

  • Ja, der zu zahlende Strompreis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. Bei KUNA ist der Preis oft günstiger, jedes Projekt wird individuel geplant.

  • Kuna GmbH wird Dir monatlich eine Verbrauchsabrechnung stellen, die alle gesetzlichen Anforderungen einer Stromrechnung erfüllt.

  • Der Mieterstromvertrag endet durch eine Kündigung, die Sie gegenüber Kuna GmbH aussprechen müssen. Beachten Sie dabei immer die Kündigungsfristen und die vereinbarte Vertragslaufzeit.

    Im Anschluss an die Kündigung wird Kuna GmbH alle zur Ermöglichung des Lieferantenwechsels erforderlichen Formalitäten mit dem örtlichen Netzbetreiber klären. Bei Beendigung des Mietvertrags endet der Mieterstromvertrag mit der Rückgabe der Wohnung.

Häufig gestellte Fragen von Vermietenden, WEGs & Verwaltungen

  • Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mietende möglich sein. Wenn Vermietende eine Solaranlage auf dem Dach installieren, kann der erzeugte Strom an Mietende geliefert werden.

    Anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen zwar Netzentgelte, netzseitige Umlagen, die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe. Allerdings verursachen Mieterstrommodelle für Anbietende zusätzlichen Aufwand für Vertrieb, Messwesen und Abrechnung (einschließlich Stromkennzeichnung). Die Förderung des solaren Mieterstroms soll die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke schliessen.

  • Mieterstrom wird über den sogenannten Mieterstromzuschlag gefördert. Anbietende des Mieterstromtarifs können den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber verlangen.

    Der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag setzt voraus, dass der Strom in Solaranlagen erzeugt wird, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind. Zudem muss dieser Strom an Letztverbrauchende in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht werden. Der Strom darf dazu nicht durch das Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet werden.

  • Der Mietende soll seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen können und Mieterstrom zu attraktiven Konditionen angeboten bekommen. Deshalb darf der Vertrag über den Bezug des Mieterstroms nicht Bestandteil des Mietvertrags sein. Der Mieterstromvertrag kann damit unabhängig vom Mietvertrag gekündigt werden. Zudem ist die Laufzeit des Mieterstromvertrags auf ein Jahr begrenzt (eine stillschweigende Verlängerung ist aber möglich). Im Mieterstromvertrag muss die Versorgung des Mietenden mit Strom auch für die Zeiten geregelt werden, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann, beispielsweise weil die Sonne nicht scheint.

  • Eine Studie zum Thema Mieterstrom, die das BMWK in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden könnten. Dies entspricht etwa 18 Prozent der vermieteten Wohnungen.

  • Mieterstrom kann auch in Gebäuden mit einer teilweisen gewerblichen Nutzung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche dem Wohnen dient.

  • Ja. Der Mieterstromvertrag muss die umfassende Versorgung des Letztverbrauchers mit Strom auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann (beispielsweise wenn die Sonne nicht scheint). Dieser Zusatzstrom wird über den Netzanschlusspunkt dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen.

  • Im Mieterstrom Komfort Modell werden die Herstellkosten von Kuna übernommen und auf den Strompreis umgelegt. Im Service Modell planen wir die Photovoltaikanlage individuell für deine Immobilie.

HERE COMES THE SUN